MAKITA Garantiebedingungen

MAKITA Garantiebedingungen Österreich
Jedes Makita-Werkzeug unterliegt der sorgfältigen Prüfung und der strengen Kontrolle der
Makita-Qualitätssicherung. Makita gewährt unbeschadet der vertraglichen oder gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche, eine Garantie gegenüber dem Erstkäufer, hinsichtlich der in
Österreich gekauften Makita Elektro- und Benzinwerkzeuge. Für Verbraucher beträgt die
Garantiezeit 24 Monate; bei gewerblichem und beruflichem Gebrauch oder vergleichbarerer
Beanspruchung beträgt die Garantiezeit 12 Monate.
Ausgenommen von dieser Garantie sind:
*) Makita-Werkzeug ohne CE-Kennzeichnung
*) Sämtliches Zubehör (wie insb. Ladegeräte, Lampen, Radios etc.)
*) Akkus (ausgenommen registrierte Li-Ionen-Akkus, siehe unten)
*) Verschleißteile, sofern sie durch normale Abnutzung beschädigt sind, sowie normale
Abnutzung bzw. gebrauchsbedingter Verschleiß an Bauteilen, z.B. Kohlebürsten,
Kugellagern, Schaltern, Kabel, Dichtungen.
*) Demontierte, teilweise demontierte und mit Fremdteilen reparierte Geräte.
*) Geräte, an denen von nicht autorisierten Personen Reparaturen bzw.
Reparaturversuche durchgeführt wurden.
*) Schäden aufgrund von unsachgemäßer Anwendung, wie insbesondere aufgrund von
zweckentfremdeten Einsatz oder Benutzung von Zubehör, Ergänzungs- oder
Ersatzteilen, die keine Makita-Originalteile sind, Überlastung, Betrieb mit falscher
Netzspannung und falscher Stromart sowie Fremdeinwirkung wie zum Beispiel, aber
nicht ausschließlich, Sturz oder Schlag.
*) Schäden an Werkzeugen, die aufgrund der Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
insb. wegen nicht richtig eingesetzt, gehandhabt, gepflegt, gewartet und gereinigt
wurden.
Die Garantiezeiträume beginnen ab Kaufdatum, maßgeblich ist hier das Datum auf dem
Originalkaufbeleg. Diese Garantie wird ausschließlich dem Erstkäufer von einem
autorisierten österreichischen Fachhändler gewährt. Der Garantieanspruch muss innerhalb der
Garantiezeit geltend gemacht werden. Wenn ein Garantiefall eintritt, hat Makita die Möglichkeit, nach
eigenem Ermessen, das defekte Teil/Werkzeug zu reparieren, auszutauschen oder durch ein
einwandfreies Werkzeug (gegebenenfalls auch ein vergleichbares Nachfolgemodell) zu ersetzen.
Nicht defekte Teile werden lediglich auf Kosten des Garantienehmers ersetzt. Ersetzte Werkzeuge
oder Teile gehen in das Eigentum von Makita über.
Im Garantiefall ist das betroffene Werkzeug zusammen mit dem Originalkaufbeleg (mit
Produktbezeichnung und Kaufdatum) an die Makita Werkzeug Gesellschaft m.b.H., 1230
Wien, Kolpingstrasse 13, einzusenden. Teilweise oder komplett zerlegte Werkzeuge können
nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden. Die Kosten und das Risiko des
Transportes trägt der Käufer. Garantieleistungen werden ausschließlich von Makita selbst
erbracht.
Durch die Garantieleistung wird diese Garantiefrist weder verlängert noch erneuert. Für
diese Garantie gilt österreichisches Recht.
Verlängerung der Garantie auf drei Jahre für Maschinen
Für alle ab 01.11.2006 in Österreich bei einem autorisierten Fachhändler gekauften Makita
Elektro- und Benzinwerkzeuge gewährt Makita eine freiwillige Garantieverlängerung auf 3
Jahre unter den oben angeführten Bedingungen und in dem oben angeführten Umfang,
wenn der Erstkäufer dieses Gerät innerhalb von 4 Wochen nach Kaufdatum im Internet unter
www.makita.at registriert. Zur Bestätigung der Registrierung erhält der Erstkäufer ein
Garantie-Zertifikat, das der Erstkäufer sofort ausdrucken oder downloaden und in weiterer
Folge aufbewahren muss. Der Erstkäufer erklärt sein Einverständnis hinsichtlich der
Speicherung und Verarbeitung seiner Daten für diese Registrierung.
Ausgenommen von dieser Garantie sind:
*) Sämtliche Ausnahmen, die bereits für die Garantie gelten (siehe oben).
*) Sämtliche Maktec-Produkte.
*) Sämtliche Benzin-Rasenmäher.
*) Sämtliche Produkte, die ohne Berechnung weitergegeben wurden (z.B. als Beigabe, bei einer
Bonusaktion, bei einem Gewinnspiel etc.)
Im Garantiefall ist das betroffene Werkzeug zusammen mit dem Originalkaufbeleg (mit
Produktbezeichnung und Kaufdatum) sowie dem Garantie-Zertifikat vollständig an die Makita
Werkzeug Gesellschaft m.b.H., 1230 Wien, Kolpingstrasse 13 einzusenden. Die Daten in
beiden Dokumenten müssen übereinstimmen. Teilweise oder komplett zerlegte Werkzeuge
können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden. Die Kosten und das Risiko
des Transportes trägt der Käufer. Garantieleistungen werden ausschließlich von Makita
selbst erbracht.
Durch die Garantieleistung wird diese Garantiefrist weder verlängert noch erneuert. Für
diese Garantieverlängerung gilt österreichisches Recht.
Verlängerung der Garantie auf zwei Jahre für Li-Ionen-Akkus
Für alle ab 01.02.2012 in Österreich bei einem autorisierten Fachhändler gekauften Makita Li-Ionen-
Akkus gewährt Makita eine freiwillige Garantieverlängerung auf 2 Jahre unter den oben angeführten
Bedingungen und in dem oben angeführten Umfang, wenn der Erstkäufer diesen Akku innerhalb von
4 Wochen nach Kaufdatum im Internet unter www.makita.at registriert.
Zur Bestätigung der Registrierung erhält der Erstkäufer ein
Garantie-Zertifikat, das der Erstkäufer sofort ausdrucken oder downloaden und in weiterer
Folge aufbewahren muss. Der Erstkäufer erklärt sein Einverständnis hinsichtlich der
Speicherung und Verarbeitung seiner Daten für diese Registrierung.
Ausgenommen von dieser Garantie sind:
*) Sämtliche Akkus, die nicht mit Li-Ionen-Technik arbeiten.
*) Sämtliche Maktec-Akkus.
*) Sämtliche Akkus, die ohne Berechnung weitergegeben wurden (z.B. als Beigabe, bei einer
Bonusaktion, bei einem Gewinnspiel etc.)
Im Garantiefall ist das betroffene Werkzeug zusammen mit dem Originalkaufbeleg (mit
Produktbezeichnung und Kaufdatum) sowie dem Garantie-Zertifikat vollständig an die Makita
Werkzeug Gesellschaft m.b.H., 1230 Wien, Kolpingstrasse 13 einzusenden. Die Daten in
beiden Dokumenten müssen übereinstimmen. Teilweise oder komplett zerlegte Werkzeuge
können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden. Die Kosten und das Risiko
des Transportes trägt der Käufer. Garantieleistungen werden ausschließlich von Makita
selbst erbracht.
Durch die Garantieleistung wird diese Garantiefrist weder verlängert noch erneuert. Für
diese Garantieverlängerung gilt österreichisches Recht.
Makita Werkzeug Gesellschaft m.b.H.
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